eHealth | Digital Health Updates

  • EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    EHDS Impressionen vom Nationalen Digital Health Symposium am 6. Dez. 2022 in Berlin

    Das Nationale Digital Health Symposium NHDS am 06. Dezember 2022 in Berlin setzte sich mit den Chancen und Herausforderungen einer grenzüberschreitenden Gesundheitsdatennutzung im Rahmen eines Europäischen Gesundheitsdatenraums auseinander. Expertinnen und Experten aus Politik, Gesundheit und Forschung diskutieren auf der Konferenz, wie eine grenzüberschreitendende Gesundheitsversorgung und Datennutzung aussehen kann. Und was das für die Vernetzung und die Anschlussstrukturen in Deutschland bedeutet. Auch die Akzeptanz und der realistische Nutzen für die Gesundheitsversorgung, Produktentwicklung und Gesundheitssystementwicklung stehen zur Diskussion. Aus der Kongressberichterstattung zum NDHS:

    Session Europäischer Gesundheitsdatenraum: Grenzüberschreitende Versorgung

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) bietet große Chancen für Forschung und Versorgung, da ein innereuropäischer Datenaustausch für eine bessere Gesundheitsversorgung und eine Nachnutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung möglich werden sollen. Der EHDS soll damit nicht nur die grenzüberschreitende Versorgung, sondern auch die Forschung und den Datenaustausch europaweit verbessern.

    Er besteht im Wesentlichen aus zwei Säulen: der EHDS 1 regelt die Fragestellungen rund um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger, der EHDS 2 regelt die Sekundärnutzung von Daten für Forschung und Innovation.

    „Der EHDS kommt nicht einfach aus dem Nichts“, fasst Dr. Stephan H. Schug, DGG e.V., zusammen. „Trotz Mitgestaltung Deutschlands bei den vertraglichen und Interoperabilitätsvorgaben, wurden wir von vielen unserer Anrainerstaaten inzwischen abgehängt“, so Schug. Nationale Kontaktstellen haben beispielsweise Frankreich, die Niederlande und Luxemburg eingerichtet.

    Leonor Heinz, Leiterin der Koordinierungsstelle von DESAM-ForNet, forderte, dass der EDHS partizipativ mit allen Stakeholdern entwickelt werden müsse. Eine wichtige Anschlussstruktur für den EHDS stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar.

    „Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, fordert Nino Mangiapane von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf dem Symposium.

  • EU eHealth Netzwerk:  Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    EU eHealth Netzwerk: Beratungsergebnisse vom 7. November 2022

    Das eHealth Netzwerk (gegründet 2011 auf der Grundlage von Artikel 14 der Patientenmobilitätsrichtlinie 2011/24/EU) hat am 7. November 2022 bei seinem 22. Treffen im Albert-Borschette-Konferenzzentrum in Brüssel eine umfangreiche Agenda abgearbeitet.

    Am 24. Januar 2023 hat die EU Kommission Agenda, Protokoll gemeinsam mit der begleitenden Dokumentation (Cover Notes, Presentations, Adopted Documents) auf der Website der EU (Rubrik Public Health) veröffentlicht [diese Seite und die Dokumente liegen ausschließlich englisch vor].

    Neben detaillierten Berichten und Beratungen rund um myHealth@EU bzw. eHDSI (eHealth Digital Services Infrastructure) wurde auch der Stand der Beratungen zum EHDS-Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 3. Mai 2022 thematisiert.

    Auszug aus dem Protokoll: EHDS: An update was given on the EHDS negotiations, specifying that there will be a longer update provided at the Council meeting.
    Regarding the EHDS Proposal, it was noted that within the EU Parliament, ENVI and LIBE committees will be the lead, with the first formal exchange being held on November 8, 2022. The IMCO and ITRE Committees will also provide their opinions. The Budget Committee was also asked to give an opinion but they chose not to. The LIBE rapporteur is from IND (far-right group), with the ENVI rapporteur being from EPP. It was noted that the Parliament will begin first to establish its own position on the matter.

    The Council’s work on the EHDS Proposal was a bit more advanced, with an article-by-article read-through of the proposal in the Public Health Council Working Party. Initial discussions were started on the Czech Presidency compromise text for Chapters II and III.

    A summarized update on MyHealth@EU was given, having already presented this in the morning. The reference architecture was explained of the MyHealth@EU sister project, HealthData@EU, which focuses on the secondary use of data. It follows a similar pattern to MyHealth@EU, with national contact points being the health data access bodies. The novelty is that the EMA and ECDC can participate as well in the data sharing infrastructures. It was specified that the Commission’s role in the HealthData@EU project will be to provide central services, enabling the infrastructure to work.

    The HealthData@EU Pilot has two projects: the EHDS2 Pilot being divided within Nodes Service (Project 1) and Central Services (Project 2). The first project is led by the Pilot Consortium, whereas the second is managed by the EC, Solution Provider and Contractor. The Pilot will run from October 2022 until September 2024. The first year will be dedicated to developing the Pilot, then a scale-up phase will follow based on the lessons learned during the piloting period so as to improve its functioning in countries across Europe.

  • Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz

    [07.11.2022] Fachbefragung zur Digitalen Patient Journey Herzinsuffizienz. Der von den DGG-Vorstandsmitgliedern Siegfried Jedamzik (Interop Council) und Stephan Schug geleitete Arbeitskreis „Status quo von Patient Journeys bei Herzinsuffienz“ bittet herzlich um Mitwirkung (Deadline 28. November 2022):
    Die Fachbefragung des Arbeitskreises „Analyse des Status quo der Patient Journey Herzinsuffizienz“ der IOP Governance gemäß GIGV bzw. SGB orientiert sich am Zielbild einer Digitalen Patient Journey und richtet sich an alle Akteure, die Gesundheitsdaten mit anderen Beteiligten, wie Patienten, niedergelassenen Ärzten, Kliniken und Projektpartnern austauschen bzw. diesen Austausch ermöglichen. Auch Körperschaften, Politik, Normungsorganisationen, Fachverbände, Plattform- und Softwareanbieter sowie Entwickler sind herzlich eingeladen, ihr Know How einzubringen. Facheinführung und Link zur Umfrage auf INA (Interoperabilitäts-Navigator der gematik).

  • Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Hessischer Landtag plant Anhörung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Gemäß Antrag der Antrag der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 5. Mai 2021 beschloss der Hessische Landtag unter der Überschrift „Das Gesundheitswesen und die Pflege zukunftsfähig machen – Ausbau der Digitalisierung“ eine öffentliche Anhörung durchzuführen:
    „[..] Der Landtag ist sich bewusst, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens zukünftig einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung einer zeitgemäßen, hochwertigen medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leisten wird. Daher gilt es die Digitalisierung bewusst und zielgerichtet weiter voran zu bringen.
    Um Handlungsfelder zu identifizieren, hält es der Landtag für sinnvoll, im Rahmen des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses gemeinsam mit dem Ausschuss für Digitales und Datenschutz des Landtags, eine Anhörung mit Expertinnen und Experten einzuberufen, in der folgende Fragen geklärt werden sollen:

    • Nutzen und Herausforderungen durch die Digitalisierung und Vernetzung von Patientendaten (Vernetzung, rechtl. Rahmenbedingungen, Datengewinnung/-nutzung, Big Data, Schaffung eines Datenraumes auf EU-Ebene, IT-Sicherheit im Gesundheitswesen [Krankenhäuser, Praxen, Pflegeeinrichtungen]).
    • Digitale Innovationen (Förderbedingungen/-strukturen [Kontext G-BA], Zulassungs- und Erstattungsverfahren, Entdeckung und Entwicklung).
    • Digitalisierung in den Bereichen Prävention, Therapie, ambulante und stationäre Pflege, Gesundheitsversorgung (Nutzen und Grenzen der Anwendung im patientennahen Bereich, Telemedizin, Mobile Gesundheitstechnologien, ärztliche Versorgung im ländlichen Raum, Digitale Assistenz/Ambient Assisted Living).
    • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Weiterentwicklung in
      den Gesundheitsberufen
    • Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unter besonderer Berücksichtigung des Projekts „Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem (DEMIS) für den Infektionsschutz“ auf Bundesebene. […]
  • Patientendaten-Schutz-Gesetz

    Patientendaten-Schutz-Gesetz

    [03.07.2020]  Patientendaten-Schutz-Gesetz (eRezept und elektonische Patientenakte) in Bundestag und Bundesrat beschlossen: Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt.

    Im Juli 2020 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

  • Digitale-Versorgung-Gesetz

    Digitale-Versorgung-Gesetz

    [07.11.2019] Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz: Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ ermoeglicht Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und überall bei Behandlungen die Möglichkeit, auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen:Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte.